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Organspendeausweis
Der Organspendeausweis, den der spendebereite Bürger bei sich trägt, schafft Klarheit. Wenn er nicht vorliegt, müssen im Fall eines Unfalls oder einer plötzlichen schweren Erkrankung ansonsten die Angehörigen entscheiden; der Betroffene hätte dann keine Möglichkeit mehr, sein Persönlichkeitsrecht wahrzunehmen. Zudem entlastet der Ausweis die Angehörigen von einer schwerwiegenden Entscheidung.

Im Organspendeausweis kann das Einverständnis zur Organspende entweder generell oder nur für bestimmte Organe erteilt oder einer Organspende widersprochen werden.

Des weiteren kann eine Person benannt werden, die im Todesfall benachrichtigt werden soll.

Es ist sinnvoll, den Organspendeausweis bei den Personalpapieren mit sich zu tragen, da in einer Unfallsituation hier als erstes nachgeschaut wird, um die Angehörigen verständigen zu können. Man kann den Ausweis aber auch bei Angehörigen oder einer nicht verwandten Vertrauensperson hinterlegen.

Der Organspendeausweis wird an keiner offiziellen Stelle registriert oder hinterlegt.

Wer seine Einstellung zur Organspende ändert, muss lediglich die alte Erklärung vernichten.


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