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BKK KBA
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Ansprechpartnerin:

Jeannine Zenker
Tel. 0351/833-2475















Mitglied werden
Es freut uns, dass Sie Mitglied der BKK KBA werden möchten!

Bitte beachten Sie, dass wir eine nicht geöffnete Betriebskrankenkasse sind und daher nur Mitarbeiter der Koenig & Bauer AG (und der aus ihr ausgegliederten Gesellschaften) und deren Familienangehörige Mitglied werden können.

Ehegatten und Kinder können bei eigener Beschäftigung, auch bei anderen Firmen, bei uns versichert bleiben. Ebenfalls kann bei einem Arbeitsplatzwechsel die Mitgliedschaft bei unserer BKK weitergeführt werden.

Kündigungsfristen und Bindungswirkung

Ein Wechsel der Krankenversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen jederzeit möglich. Der Wechsel wird mit Ablauf des übernächsten Monats wirksam, gerechnet von dem Monat an, in dem das Mitglied den Austritt erklärt. Anschließend entsteht grundsätzlich eine Bindungswirkung an die neue Krankenkasse von 18 Monaten (Ausnahme: Sonder-kündigungsrecht bei Einführung oder Erhöhung des Zusatzbeitrages).

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.



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