Arbeiten im Ausland
Bei Beschäftigungen im Ausland, egal ob aus eigenem Antrieb oder im Auftrag eines deutschen Arbeitgebers steht die Frage nach deren sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung.
Schicken Unternehmen ihre Beschäftigten zur Ausführung von Aufträgen zeitlich befristet ins Ausland handelt es sich um eine sog. Entsendung. In diesen Fällen besteht das deutsche Sozialversicherungsrecht in der Regel fort.
Zum Thema „Arbeiten im Ausland“ finden Sie auf der
Internetseite der „Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA)“ sämtliche Informationen.

GKV-Spitzenverband
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