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BKK KBA
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Für Versicherte

Für Arbeitgeber




Ansprechpartnerin:

Jeannine Zenker
Tel. 0351/833-2475















Arbeitslose
Versicherte, die Arbeitslosengeld beziehen, sind automatisch über die Agentur für Arbeit versichert.

Versicherte, die im Zusammenhang mit einer Sperrzeit von der Agentur für Arbeit vorübergehend keine Leistung erhalten, sind ab dem 2. Monat der Sperrzeit ebenfalls krankenversichert.

Bezieher von Arbeitslosengeld II sind, sofern kein Anspruch auf eine kostenfreie Familienversicherung über ein Elternteil oder den Ehegatten besteht, über ARGE versichert.

Haben Versicherte keinerlei Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit oder ARGE, besteht darüber auch keine Krankenversicherung. Sind die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt, hat diese Vorrang. Andernfalls können Sie sich bei der BKK KBA freiwillig versichern.