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BKK KBA
Friedrich-Koenig-Str.5
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IK 108 833 674
Betr. Nr. 75 92 55 85


Bankverbindungen

Für Versicherte

Für Arbeitgeber




Ansprechpartnerin:

Jeannine Zenker
Tel. 0351/833-2475















Berufsstarter

Mit Beginn Ihres Berufslebens versichern Sie sich in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Als ehemaliger Familienangehöriger eines BKK KBA Mitglieds können Sie selbst Mitglied der BKK KBA werden, unabhängig davon, bei welchem Ausbildungsbetrieb Sie die  Berufsausbildung beginnen und später beschäftigt sein werden.


Mit den Formalitäten brauchen Sie sich nicht beschäftigen, wir erledigen alles Weitere für Sie:

  • bei erstmaliger Beschäftigungsaufnahme (Ausbildung) beantragen wir den Sozialversicherungsausweis, - bitte legen Sie diesen beim Arbeitgeber vor
  • Anmeldung in allen Zweigen der Sozialversicherung
  • Ausstellung der BKK-Krankenversichertenkarte (elektronischen Gesundheitskarte)
  • Beendigung der bisherigen Familienversicherung
  • Mitgliedschaftsbescheinigung für den Arbeitgeber

Schulzeitbescheinigung


Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr können Sie sich in der gesetzlichen Rentenversicherung (max. 3 Jahre) anrechnen lassen. Fordern Sie dafür bitte eine Bescheinigung bei uns an, lassen diese von der Schule bestätigen und senden diese an uns zurück, - wir melden die Zeiten der Deutschen Rentenversicherung.


Gern schicken wir Ihnen Informationsmaterial zu.