Freiwillig Versicherte
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von über 50.850,00 € jährlich bzw. 4.237,50 € monatlich (2012) können sich bei der BKK KBA freiwillig krankenversichern.
Die Familienangehörigen können sich wie bisher kostenlos familienversichern.
Selbständige
Als Selbständiger können Sie als ehemaliges Mitglied bzw. Familienangehöriger eines Mitglieds in der BKK KBA weiterhin versichert bleiben.
Die monatlichen Beiträge für Selbständige werden aus der Beitragsbemessungsgrenze (2012: 3.825,00 €) berechnet. Bei Nachweis niedrigerer Einnahmen ist eine niedrigere, einnahmeorientierte Einstufung möglich. Es gilt jedoch die Mindestbemessungsgrenze in Höhe von 1.968,75 € (2012).
Es gilt der ermäßigte Beitragssatz in Höhe von 14,9 %, ohne Anspruch auf Krankengeld.
Betr. einer Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gern.
Andere freiwillig Versicherte
Versicherte, deren Mitgliedschaft oder Familienversicherung endet, können sich innerhalb von 3 Monaten bei uns freiwillig kranken- und pflegeversichern.
Voraussetzung ist, dass Sie vor Versicherungsende mindestens 12 Monate durchgehend oder in den letzten 5 Jahren insgesamt 24 Monate versichert waren.
Ausgangswert für die Beitragsberechnung nach dem ermäßigten Beitragssatz (14,9 %) ist ein Betrag von mindestens 875,00 € (2012).