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Ansprechpartnerin:

Irene Wallrapp
Tel. 0931/909-4865
Irene.Wallrapp@bkk-kba.de














Selbständige

Als Selbständiger können Sie als ehemaliges Mitglied bzw. Familienangehöriger eines Mitglieds in der BKK KBA weiterhin versichert bleiben.


Die monatlichen Beiträge für Selbständige werden aus der Beitragsbemessungsgrenze (2012: 3.825,00 €) berechnet.


Bei Nachweis niedrigerer Einnahmen ist eine niedrigere, einnahmeorientierte Einstufung möglich. Es gilt jedoch die Mindestbemessungsgrenze in Höhe von 1.968,75 € (2012).


Es gilt der ermäßigte Beitragssatz in Höhe von 14,9 %, ohne Anspruch auf Krankengeld.


Betr. einer Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gern




Beiträge für Selbständige

In der Krankenversicherung gilt der ermäßigte Beitragssatz (ohne Anspruch auf Krankengeld; ein Krankengeldanspruch ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit kann zusätzlich versichert werden, bitte informieren Sie sich dazu bei der BKK).

Der ermäßigte Beitragssatz beträgt derzeit bundeseinheitlich 14,9 %. Zur Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz 1,95 % (bzw. 2,2 % für Kinderlose).

Beitragsberechnung

Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung richten sich nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dazu gehören neben dem einkommen aus der selbständigen Tätigkeit zum Beispiel auch Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung und Kapitalvermögen. Maßgebend ist immer der letzte Einkommenssteuerbescheid.

Mindestbemessungsgrundlage für Selbständige


Die Beiträge berechnen sich aus der gesetzlichen Mindestbemessungsgrundlage. Diese beträgt (2012) monatlich 1.968,75 Euro.

Höchstbeiträge

Betragen die monatlichen Einnahmen (2011) 3.825,00 Euro und mehr berechnen sich daraus die Beiträge.


Krankenversicherung 15,50% ermäßigt 14,9 %
Pflegeversicherung mit Kind 1,95%  
Pflegeversicherung ohne Kind 2,20%

 



monatlich (€) jährlich (€)
Beitragsbemessungsgrenze KV/PV 3.825,00 45.900,00
Versicherungspflichtgrenze KV/PV 4.237,50 50.850,00
Beitragsbemessungsgrenze RV/AF West) 5.600,00 67.200,00
RV/AF (Ost) 4.800,00 57.600,00




Höchstbeitrag


  KV PV Gesamt
ohne Krankengeld (mit Kind) 569,93 74,59 644,52
ohne Krankengeld (ohne Kind) 569,93 84,15 654,08




Mindestausgangswert freiwillige Versicherung: 875,00 €/Monat
  KV PV Gesamt
ohne Krankengeld (mit Kind) 130,38 17,06 143,50
ohne Krankengeld (ohne Kind) 126,90 18,73 145,63



Mindestbemessung haupfberuflich Selbständige: 1.968,75 €/Monat
  KV PV Gesamt
ohne Krankengeld (mit Kind) 293,34 38,39 331,73
ohne Krankengeld (ohne Kind) 293,34 43,31 336,65



Mindestbemessung Existenzgründer: 1.312,50 €/Monat
  KV PV Gesamt
ohne Krankengeld (mit Kind) 195,56 25,59 221,15
ohne Krankengeld (ohne Kind) 195,56 28,88 224,44




Anwartschaftsversicherung: 262,50 €/Monat
  KV PV Gesamt
Allgemeiner BS (mit Kind) 40,69 5,12 45,81
Allgemeiner BS (ohne Kind) 40,69 5,78 46,47

Anwartschaftsversicherung, nur Pflege: 437,50 €/Monat
mit Kind     8,53
ohne Kind     9,63