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BKK KBA
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Betr. Nr. 75 92 55 85


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Ansprechpartnerin:

Monika Dernbach
Tel. 0931/909-4962
Monika.Dernbach@bkk-kba.de














Studenten
Kostenfreie Familienversicherung

Studentinnen und Studenten können sich unter folgenden Voraussetzungen kostenfrei über die Familienversicherung versichern, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden:

  • Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn ein Elternteil Mitglied der BKK KBA ist.
    Diese Altersgrenze verlängert sich um die Zeit des Wehr- oder Zivildienstes

  • Zeitlich unbegrenzt, wenn Sie als Ehegatte eines BKK KBA-Mitgliedes versichert sind.

Krankenversicherung der Studenten (KvdS)

Wenn Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben und bisher bei Ihren Eltern mitversichert waren,  können Sie sich bis zur Vollendung des 14. Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres weiterhin über die preisgünstige Krankenversicherung für Studenten bei uns versichern. Danach können Sie sich selbstverständlich bei uns freiwillig weiterversichern.


Beiträge Studenten / Schüler (pflichtversichert)

  Wintersemester 2011/2012
      Sommersemester 2012

Krankenversicherung

64,77 EUR

Pflegeversicherung
- mit Kinder 13,13 EUR
- ohne Kinder
11,64 EUR

Gesamt
- mit Kinder


- ohne Kinder


Beiträge aus BAföG:

Bemessungsgrundlage (monatl.) 597,00
Beitragssatz 10,85%

Arbeiten während des Studiums

Für Ihre entgeltlichen Tätigkeiten brauchen Sie nur Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen keine Beiträge an, sofern die Beschäftigung


-  höchstens auf zwei Monate befristet ist

-  nicht mehr als 20 Stunden in der Woche in Anspruch nimmt

-  ausschließlich auf die Semesterferien begrenzt ist


Sollte es sich bei der Tätigkeit um einen sog. Minijob (Verdienst bis max. 400 Euro brutto monatlich) oder eine kurzfristige Beschäftigung (Befristung auf höchstens 2 Monate bezogen auf ein Kalenderjahr) handeln, besteht keine Sozialversicherungspflicht aufgrund der Tätigkeit.



Sondertarif für Examenskanditaten

Sofern kurz vor Ende Ihres Studiums die KvdS  endet, bieten wir Ihnen mit dem Sondertarif für Examenskandidaten  eine „Übergangslösung“ an.

Als eingeschriebener Student sind Sie direkt nach dem Ende der KVdS bis zur Anschlussprüfung, max. jedoch für sechs weitere Monate, günstig versichert. D.h. nach Abschluss des 14. Fachsemesters oder nach Ablauf des Semesters, in dem Sie das 30. Lebensjahr vollenden (zeitliche Befristung der KvdS) gelten für Sie besondere Beitragssätze


  unter 23 Jahre ab 23 Jahre
Krankenversicherung 92,41% 92,41%
Pflegeversicherung 16,61% 18,74%
Gesamt 109,02% 111,15%