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Beiträge aus Versorgungsbezügen
Neben der gesetzlichen Rente zählen auch Einkünfte aus Versorgungsbezügen (Leistungen der betrieblichen Altersversorgung) zu den beitragspflichtigen Einnahmen in der Kranken- und Pflegeversicherung. Unerheblich ist hierbei, ob die betriebliche Altersversorgung aus eigenen Mitteln oder vom Arbeitgeber finanziert wurde.
Zu den Versorgungsbezügen zählen nicht nur laufende Leistungen, sondern auch Kapitalleistungen, die vor Eintritt des Versicherungsfalles vereinbart oder zugesagt worden sind.
Beiträge aus Versorgungsbezügen sind jedoch nur dann zu entrichten, wenn der Zahlbetrag dieser Einnahmeart insgesamt 1/20 der monatlichen Bezugsgröße übersteigt (2012=131,25 €).
Beitragssätze:
| Krankenversicherung | 15,50 % | |
| Pflegeversicherung | mit Elterneigenschaft | 1,95 % |
| ohne Elterneigenschaft | 2,20 % |
(Für Personen, die vor dem 01.01.1940 geboren sind, gilt ohne weitere Prüfung der Beitragssatz von 1,95 %).
Die Leistungserbringer der Versorgungsbezüge, die Zahlstellen, führen in der Regel die Beiträge komplett an die Krankenkasse ab. Wichtig ist, dass Sie uns in jedem Fall über den Bezug einer solchen Leistung informieren.
Kapitalisierung
Wird die betriebliche Altersversorgung kapitalisiert, also in einer Summe ausgezahlt, so erhält die Krankenkasse von der Zahlstelle darüber eine Mitteilung.
Der gemeldete Auszahlungsbetrag wird für eine Dauer von 10 Jahren beitragspflichtig.
Der Betrag wird durch 120 Monate geteilt, anschließend wird der monatliche Betrag mit den aktuellen Beitragssätzen der Kranken- und Pflegeversicherung multipliziert.